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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

für die Reparatur von Klein- und Gartenmaschinen

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**Der Sensenmann – Peter Kuhn**
Kossuth Lajos Utca 34
7463 Patalom, Ungarn

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§1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über die **Reparatur, Wartung und Instandsetzung von Klein- und Gartenmaschinen** zwischen

**Der Sensenmann – Peter Kuhn** (nachfolgend „Auftragnehmer“) und dem Auftraggeber.

(2) Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung, es sei denn, ihrer Geltung wurde ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

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§2 Vertragsart

(1) Bei Reparaturleistungen handelt es sich in der Regel um **Werkverträge**.

(2) Der geschuldete Erfolg ist die fachgerechte Durchführung der vereinbarten Reparaturleistung, nicht jedoch die Wiederherstellung eines neuwertigen Zustands.

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§3 Leistungsumfang

(1) Der Auftragnehmer führt Reparaturen, Wartungen und Instandsetzungen an Klein- und Gartenmaschinen nach bestem Wissen und handwerklicher Erfahrung aus.

(2) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Auftrag, Kostenvoranschlag oder der Reparaturannahme.

(3) Nicht Bestandteil der Leistung sind:

* Arbeiten, die über den vereinbarten Reparaturumfang hinausgehen
* die Beseitigung verdeckter oder erst nach Öffnung erkennbarer Schäden, sofern diese nicht gesondert beauftragt werden

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§4 Kostenvoranschlag

(1) Kostenvoranschläge werden nach bestem Wissen erstellt, stellen jedoch **keine verbindliche Preisgarantie** dar.

(2) Ergeben sich während der Reparatur zusätzliche notwendige Arbeiten oder Kostenüberschreitungen, wird der Auftraggeber hierüber informiert.

(3) Kann der Auftraggeber nicht erreicht werden, ist der Auftragnehmer berechtigt, notwendige Zusatzarbeiten bis zu einer angemessenen Kostenhöhe selbstständig auszuführen, sofern dies zur Fertigstellung oder Sicherung der Maschine erforderlich ist.

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§5 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber hat die Maschine in einem möglichst gereinigten Zustand zu übergeben.

(2) Der Auftraggeber ist verpflichtet, bekannte Mängel, Vorschäden oder besondere Betriebsbedingungen anzugeben.

(3) Für Schäden, die auf unzutreffende oder fehlende Angaben zurückzuführen sind, übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung.

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§6 Ersatzteile und Materialien

(1) Der Auftragnehmer ist berechtigt, **neue oder gleichwertige gebrauchte Ersatzteile** zu verwenden, sofern nichts anderes vereinbart ist.

(2) Ausgebaute Altteile gehen – sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart – in das Eigentum des Auftragnehmers über.

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§7 Abnahme

(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, die reparierte Maschine nach Mitteilung der Fertigstellung unverzüglich abzunehmen.

(2) Erfolgt keine Abnahme innerhalb von 7 Kalendertagen nach Fertigstellungsanzeige, gilt die Leistung als abgenommen.

(3) Mit der Abnahme geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der Verschlechterung auf den Auftraggeber über.

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§8 Vergütung und Zahlung

(1) Die Vergütung richtet sich nach dem vereinbarten Preis oder nach tatsächlichem Arbeits- und Materialaufwand.

(2) Rechnungen sind sofort ohne Abzug fällig.

(3) Bis zur vollständigen Bezahlung verbleibt die reparierte Maschine im **Zurückbehaltungsrecht** des Auftragnehmers.

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§9 Gewährleistung

(1) Die Gewährleistung bezieht sich ausschließlich auf die durchgeführte Reparaturleistung.

(2) Keine Gewährleistung besteht für:

* altersbedingten Verschleiß
* Vorschäden
* unsachgemäße Bedienung oder Nutzung nach der Reparatur

(3) Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate, soweit gesetzlich zulässig.

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§10 Haftung

(1) Der Auftragnehmer haftet nur für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen.

(2) Eine Haftung für Folgeschäden, Nutzungsausfall oder mittelbare Schäden ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.

(3) Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden, die auf:

* Materialermüdung
* mangelhaften Zustand der Maschine
* Vorgaben des Auftraggebers
zurückzuführen sind.

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§11 Aufbewahrung und Abholung

(1) Abholbereite Maschinen sind innerhalb von 14 Tagen nach Fertigstellungsanzeige abzuholen.

(2) Nach Ablauf dieser Frist ist der Auftragnehmer berechtigt, eine angemessene Stand- oder Lagergebühr zu berechnen.

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§12 Datenschutz

(1) Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Abwicklung des Reparaturauftrags verwendet.

(2) Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht, sofern keine gesetzliche Verpflichtung besteht.

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§13 Gerichtsstand und anwendbares Recht

(1) Es gilt ausschließlich **ungarisches Recht**.

(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis ist – soweit gesetzlich zulässig – **Kaposvár (Ungarn)**.

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§14 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.







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